Aufgaben von Trägern der freien Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung
Lernziele
Nach Abschluss dieser Einheit kennen Sie die Aufgaben von Trägern der freien Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung. Sie kennen die Anforderung zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos unter. Hinzuziehung einer beratenden Fachkraft sowie die Verpflichtung zur Beteiligung der Erziehungsberechtigten und der jungen Menschen an der Gefährdungseinschätzung. Sie wissen unter welchen Voraussetzungen das Jugendamt einzuschalten ist.
Aufgaben
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Lösen Sie die zugehörigen Aufgaben unter „Prüfe dein Wissen“.