Aufgaben des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung

Lernziele

Nach Abschluss dieser Einheit kennen Sie die Aufgaben des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung. Sie kennen die Anforderung zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, kennen den verfahrensrechtlichen Ablauf und wissen, unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht einzuschalten ist. Sie können das Standardverfahren nach § 8a SGB VIII von der Inhobhutnahme nach § 42 SGB VIII unterscheiden.

Aufgaben

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Lösen Sie die zugehörigen Aufgaben unter „Prüfe dein Wissen“.