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Linus Rochlitz erhält Leistungen nach § 41 SGB VIII für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Carla Rochlitz ist seine Mutter. Sie ist Lehrerin. Sie erhält vom Jugendamt einen Bescheid über die Heranziehung zu den Kosten. Dagegen will sie sich wehren. Welcher Rechtsbehelf kommt in Betracht, um eine sofortige Zahlungspflicht zu umgehen?
Linus Rochlitz erhält Leistungen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Das Sozialamt fordert Leistungen zurück, weil Linus Eltern nach Auffassung der Behörde falsche Angaben zum vorhandenen Vermögen gemacht haben. Wie kann sich Linus eine sofortige Zahlungspflicht vermeiden?