25.&26.09.2025 – Recht der Leistungen zur Teilhabe – Grundlagen für Einsteiger*innen und Mitarbeitende der Jugendhilfe

490,00  zzgl. MwSt.

In unserem Einsteigerseminar machen wir Sie mit den zentralen Aspekten der Teilhabeleistungen vertraut:

  • Grundlagenwissen: Überblick über die rechtlichen Regelungen zu Leistungen zur Teilhabe im SGB IX.
  • Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten: Wie greifen die besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs ineinander?
  • Praxisorientierte Anwendung: Anspruchsvoraussetzungen, Bedarfsfeststellung und Verfahren.

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Artikelnummer: 2519064_2025-09-25 09:00:00 Kategorie:

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Veranstaltungsreihe: „Auf dem Weg zur inklusiven Lösung“

Recht der Leistungen zur Teilhabe – Grundlagen für Einsteiger*innen und Mitarbeitende der Jugendhilfe

Das Thema

Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Teilhabeunterstützung

Die Leistungen zur Teilhabe bilden einen wesentlichen Bestandteil des Sozialrechts und sind entscheidend für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder drohender Behinderung. Für Personen in der Jugendhilfe ist es wichtig, diese komplexen Regelungen zu verstehen und sicher anzuwenden, um eine effektive Unterstützung zu gewährleisten.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Einsteiger*innen und Mitarbeitende der Jugendhilfe, die ihre Kenntnisse im Bereich der Teilhabeleistungen vertiefen möchten.

Referent

Christoph Grünenwald, KVJS

Termine: 25. und 26. September 2025, jeweils 09:00 bis 12:30 Uhr (2-tägig)

Ort: Live-Webinar

Kosten: 490 € pro Person (für beide Termine) zzgl. Umsatzsteuer

Technische Voraussetzungen: PC, Laptop oder Tablet (Handy wird nicht empfohlen.); Internetbrowser (möglichst Chrome)

Unsere Leistungen

In unserem Einsteigerseminar machen wir Sie mit den zentralen Aspekten der Teilhabeleistungen vertraut:

  • Grundlagenwissen: Überblick über die rechtlichen Regelungen zu Leistungen zur Teilhabe im SGB IX.
  • Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten: Wie greifen die besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs ineinander?
  • Praxisorientierte Anwendung: Anspruchsvoraussetzungen, Bedarfsfeststellung und Verfahren.