07.05.2025 – 100 Jahre Aufbewahrungspflicht für Heimakten (Neuregelung SGB VIII) und Methodenkoffer IReSA

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PDF zum Download: 2025 05 07 Aufbewahrungspflichten

Was jetzt zählt: Jugendhilfe aktuell

100 Jahre Aufbewahrungspflicht für Heimakten und die Auswirkungen auf freie Träger! Aktuelle Neuregelung im SGB VIII

Das Thema

Nach einer gesetzlichen Neuregelung im SGB VIII werden Einrichtungsträger verpflichtet, Heimakten für knapp 100 Jahre (!) aufzubewahren. Bei berechtigtem Interesse ist Betroffenen Einsicht zu gewähren. Außerdem müssen Fachkräfte Auskunft zu den jeweiligen Akten erteilen. Die Neuregelung stellt die Einrichtungsträger vor erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Sie wirft zahlreiche Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Aufbewahrungspflicht sowie hinsichtlich der Refinanzierung und des Datenschutzes auf.

Die Neuregelung ist durch das Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) in das SGB VIII eingefügt worden und ist Teil eines größeren Gesetzespaketes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch.

Zielgruppe

Mitarbeitende bei Trägern der freien Jugendhilfe und bei Jugendämtern.

Referenten

Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Gerlach, IReSA

Stefan Wutzke, Geschäftsführer Overdyck Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Bochum

 

 

 

 

 

 

Termin: 07. Mai 2025, 09:00 bis 12:00 Uhr

Ort: Live-Webinar

Kosten: 0,- €

Technische Voraussetzungen: PC, Laptop oder Tablet (Handy wird nicht empfohlen.); Internetbrowser (möglichst Chrome)

Unsere Leistungen

In unserem praxisnahen Seminar geben wir einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen. Wir erklären die praktischen Auswirkungen im Bereich der Refinanzierung und zeigen Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung und Refinanzierung der Aufbewahrungspflichten ein.