19.03.2025 – Gewinnmargen und Risikozuschläge in der Kalkulation von Leistungsentgelten

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Immer wieder wird die “Geschäftemacherei mit der Not von Kindern” angeprangert und mit dem reißerischen Titel “Mit Kindern Kasse machen” versehen. Auch in Verhandlungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Thema “Gewinne” oft umstritten. Die Rechtsprechung erkennt jedoch mittlerweile den Anspruch der Einrichtungsträger auf Gewinne und Risikozuschläge an. Daher ist es sinnvoll und wichtig, angemessene Gewinnmargen in Entgeltverhandlungen geltend zu machen.

Artikelnummer: 2271192_2025-03-19 09:00:00 Kategorie:

Informationsblatt als PDF: 2025 03 19 Gewinne Jugendhilfe Gerlach

Veranstaltungsreihe: „Leistung, Entgelt, Finanzierung“

Gewinnmargen und Risikozuschläge in der Kalkulation von Leistungsentgelten

Das Thema

Immer wieder wird die “Geschäftemacherei mit der Not von Kindern” angeprangert und mit dem reißerischen Titel “Mit Kindern Kasse machen” versehen. Auch in Verhandlungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Thema “Gewinne” oft umstritten. Die Rechtsprechung erkennt jedoch mittlerweile den Anspruch der Einrichtungsträger auf Gewinne und Risikozuschläge an. Daher ist es sinnvoll und wichtig, angemessene Gewinnmargen in Entgeltverhandlungen geltend zu machen.

Zielgruppe

Mitarbeitende bei Trägern der freien Jugendhilfe und von Jugendämtern, die an Verhandlungen beteiligt sind.

Referent

Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Gerlach, IReSA

Termin: 19. März 2025, 09:00 bis 11:30 Uhr

Ort: Live-Webinar

Kosten: kostenlos (in der Veranstaltung präsentieren wir auch unser neues Leistungsangebot „IReSA Servicecenter Jugendhilfe“)

Technische Voraussetzungen: PC, Laptop oder Tablet (Handy wird nicht empfohlen.); Internetbrowser (möglichst Chrome)

Unsere Leistungen

  • In diesem Webinar erläutern wir die aktuelle Rechtsprechung und zeigen Ihnen, wie Gewinnmargen und Risikozuschläge transparent in die Entgeltkalkulation einbezogen werden können.
  • Aktuelle Rechtsprechung im Fokus. Wir analysieren die neueste Rechtsprechung, insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie der Schiedsstellen, die maßgeblich für die Verhandlungspraxis sind.