0 von 7 Fragen abgeschlossen
Fragen:
Sie haben die test schon einmal abgeschlossen. Daher können Sie es nicht erneut starten.
Test wird geladen…
Sie müssen sich anmelden oder registrieren, um die test zu starten.
Sie müssen zunächst Folgendes erledigen:
0 von 7 Fragen richtig beantwortet
Ihre Zeit:
Abgelaufene Zeit
Sie haben 0 von 0 Punkt(en) erreicht, (0)
Erreichte(r) Punkt(e): 0 von 0, (0)
0 Essay(s) Pending (Mögliche(r) Punkt(e): 0)
Nach § 78b Abs. 3 SGB VIII besteht ein Rechtsanspruch des Hilfesuchenden und damit auch ein Zahlungsanspruch des Einrichtungsträgers nur, wenn zwischen dem Einrichtungsträger und dem Jugendamt eine sogenannten Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung geschlossen wurde. Für welche der folgenden Leistungen besteht dieses Gebot nicht?
Welche Inhalte muss eine Leistungsvereinbarung nach den gesetzlichen Vorgaben zwingend haben?
Haben die Einrichtungsträger einen Rechtsanspruch auf Abschluss einer Leistungs- und Entgeltvereinbarung?
Kreuzen Sie die richtigen Antworten an.
Kreuze die richtigen Antworten an.
Kreuze die richtigen Anworten an.
Kreuze die richtige Anwort an.